Donnerstag, 6. Februar 2014

Neo 211 wohl zu breit!!

Nachdem das Grundstück bezahlt, der Notartermin problemlos ablief und wir endlich den Auszug aus dem Grundbuch bekamen,waren wir endlich Landbesitzer.
Zu unserer Missgunst stellten wir fest, dass nach allen Abzügen der vorgeschrieben Grenzabständen , das Neo 211 zu breit für unser Grundstück ist. Es muss also eine Grenzbebauung oder ein Grundstücks zukauf  der Nachbargrundstücke her.
Wir konnten recht schnell die Besitzer der Grundstücke ausfindig machen,  ein Anwohner aus der Nachbarschaft und eine kirchliche Institution.
Der Anwohner aus der Nachbarschaft , war mit einer Grenzbebauung einverstanden, wollte aber sein Grundstück oder ein Teil davon nicht verkaufen.
Die Kirchliche Institution schloss einen Verkauf und eine Grenzbebauung kategorisch aus, konnte sich aber einen Ländertausch vorstellen.

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